Gründe, um die Polizei zu callen mit G
Allgemeiner Begriff für Übergriffe, klarer Notrufgrund.
Schweres Verbrechen, sofort Polizei rufen.
Diebstahl von Geld, typischer Grund für Anzeige.
Akute Gefahrensituation rechtfertigt Polizeiruf.
Schwere Straftat, wird von Polizei ermittelt.
Falsche Fahrtrichtung, lebensgefährlich, Notruf.
Schwere Straftat, Gefangener auf der Flucht.
Sammelbegriff für schwere Delikte, Polizei nötig.
Großfeuer, kombiniert Feuerwehr und Polizei-Einsatz.
Geplanter oder laufender Raub von Geld, Polizei ruft man.
Gefundene oder gezündete Granate, sofort Notruf.
Gefundene Granate ist ernster Notfall, Polizei rufen
Drogenfund melden, Polizei sichert und ermittelt
Schweres Delikt, Polizei klar zuständig
Konkreter Diebstahlgrund, Polizei verständigen
Akuter Angriff mit Gas, sofort Notruf 110 wählen
Giftfund oder Vergiftung, Polizei und Notarzt rufen
Bei starker, anhaltender Belästigung Polizei möglich
Schwerstes Verbrechen, internationale Strafverfolgung
Bewaffnete Bandenschlägerei, Polizei einschalten
Bewaffneter Bandenangriff, klare Notruf-Situation
Brand im Garten, Feuerwehr und oft Polizei nötig
Gefährliches Gasleck, Notruf 110/112 sofort wählen
Tötungsdelikt oder Leichenfund, sofort Polizei
Bei Körperverletzung darf und soll man Polizei rufen
Schwerer Diebstahl/Überfall, klarer Notrufgrund.
Großer Raubüberfall, absoluter Fall für die Polizei.
Versuchter Giftmord/Anschlag, sofort Notruf wählen.
Bewaffnete Bandenkriege, akute Lebensgefahr.
Sachbeschädigung durch Sprayen, Polizei kann kommen.
Schwere Straftat, Störung der Totenruhe.
Plötzliches Verschwinden von Geld, Verdacht auf Diebstahl.
Störung der Totenruhe, klarer Fall für die Polizei.
Körperliche Auseinandersetzung, Polizei zur Klärung.
Schweres Gewaltverbrechen, Polizei muss sofort hin.
Gefundenes Schusswaffe melden, wichtige Gefahr.
Mögliche Gasexplosion, sofort Notruf wählen.
Umgangssprache für Kriminelle, Polizei-Sache.
Schwere bewaffnete Gewalt, Notfall mit Einsatz.
Schwerer Unfall, Notruf 112 bzw. Polizei alarmieren.
Verkauf von Gras/Drogen ist strafbar, Polizei zuständig
Gefahr durch wildes Tier, Behörden/Polizei rufen.
Ausgebrochenes Wildtier, Polizei bzw. Einsatzkräfte.
Vergiftungsverdacht, Notruf und Polizei verständigen.
Explosivwaffen sind hochgefährlich, Polizei rufen.
Tötung durch Gift ist Kapitalverbrechen, Polizei.
Klarer Straftatbestand, dafür ruft man die Polizei
Bewaffneter oder gefährlicher Täter im Haus = 110
Ausgebrochener Gorilla wäre akute Gefahr, Polizei+Zoo
Diebstahl eines Instruments ist anzeigepflichtig
Schwere Gewaltstraftat, da ruft man sofort die Polizei
Allgemeine Gaunerei = Betrug/Diebstahl, Polizei zuständig
Verdächtige Person kann man der Polizei melden
Drogenhandel ist Straftat, Polizei informieren
Giftgasangriff wäre Terrorlage, klarer Notrufgrund
Einbrecher im Haus, klassischer 110‑Notruf
Diebstahl, auch vom Gartenzwerg, ist anzeigepflichtig
Mut- oder Vandalismusschaden, Polizei kann eingeschaltet werden
Einbruch in Garage ist Straftat, Polizei rufen
Schlägerei im Gang ist akute Gefahr, Polizei rufen
Gewalttätige Auseinandersetzung, Polizei einschalten
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